Lärmaktionsplanung
Bekanntmachung zum Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Braunsbedra.
Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Braunsbedra ist durch Beschluss des Rates der Stadt Braunsbedra am 18.09.2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung in der Zeit vom 09.04.2024 bis einschließlich 30.08.2024 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter: