Warnung vor Betreten von Eisflächen- was tun im Notfall?

Trotz der Kältewelle sind Eisdecken auf Seen und Teichen nicht zwangsläufig tragfähig.

Vorsicht ist auch geboten bei fließenden Gewässern, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer. Auch an Ein-u.Ausflüssen kann das Eis unerwartet dünn sein. Dies gelte vor allem für dunkle Stellen. Hier droht Einbruchgefahr.

Die Eisflächen auf den Teichen und Seen im Gebiet der Stadt Braunsbedra und den Ortsteilen sind nicht freigegeben. Wer sich hier aufs Eis begibt tut dies auf eigene Gefahr. Besonders Kinder sollten sich von den glitzernden Eisflächen nicht zu unvorsichtigen Verhalten verleiten lassen.

Was ist zu tun- wenn sich Personen trotzdem auf dem Eis befinden und Einbruchgefahr droht?

- man solle sich flach hinlegen, vorsichtig zum rettenden Ufer robben und dabei ruckartige Bewegungen vermeiden. Im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe organisieren.

- wer bereits eingebrochen sei, soll versuchen sich am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Breche das Eis weiter, könne man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer schlagen.

- Helfer sollen sich nicht selbst in Gefahr bringen, sondern sich sichern und sich vor allen nicht zu weit hinaus wagen.

- Wer sich zum Helfen auf das Eis begibt, solle dafür eine Unterlage wie Leiter, Bretter oder Äste verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel könne man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste  machen die Rettung leichter.

- Gerettete sollen in warme Decken oder Jacken gehüllt und vorsichtig erwärmt werden. Unterkühlte Personen dürfe man keinen Alkohol geben. Stattdessen sollten sie wenn möglich warmen Tee bekommen. 

Nochmals der Hinweis:

            Begeben Sie sich nicht auf die Eisflächen, sie sind nicht freigegeben.

 

Ihr Ordnungsamt