Erneute (verkürzte) Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa"
Im Ergebnis der Sichtung der Stellungnahmen aus der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" hat es die Stadt Braunsbedra als notwendig angesehen, zu Einzelpunkten der Planung Ergänzungen vorzunehmen und diese erneut der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben. Bei diesem Verfahren wird bestimmt, dass nur zu den geänderten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden dürfen. Dies betrifft sowohl Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit als auch von Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die Ergänzungen berührt werden.
In den bis einschließlich 08. März 2024 veröffentlichten Unterlagen sind die geänderten Teile der Planung hervorgehoben, so dass eine schnelle Orientierung für jedermann möglich ist. Durch die Ergänzungen wird das Grundkonzept der Bebauungsplanung nicht berührt. Sie beziehen sich im Besonderen auf artenschutzrechtliche Belange (insbesondere zu den Arten Feldlerche und Feldhamster) sowie auf Präzisierungen zu den Umweltschutzgütern, darüber hinaus auf das Verhältnis von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan, also Punkte, welche u. a. auch durch anerkannte Umweltverbände, die untere Naturschutzbehörde und die Bürgerinitiative kritisch hinterfragt wurden.
Darüber hinaus wurden weitere Erläuterungen zur Standorteignung sowie Regelungen zum Rückbau der Photovoltaikanlagen nach Beendigung der Nutzung, in Kombination mit den landwirtschaftlichen Nutzungen auf den Ackerflächen in die Planbegründung aufgenommen. Im Sinne projektvorbereitender Maßnahmen haben bereits Abfallberäumungen im Bereich "Schrottlinde" stattgefunden. Auf den zukünftig, auch für die Photovoltaik zu nutzenden Äckern finden gegenwärtig Kampfmitteluntersuchungen sowie Untersuchungen zur archäologischen Bedeutung statt.
Die Stadt Braunsbedra möchte mit dieser Pressemitteilung zusätzlich auf die bereits im Amtsblatt und über das Internet bekanntgemachte Verfahrensweise im Sinne der Fortführung des Planverfahrens hinweisen. Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird sodann die Gesamtheit der vorgetragenen öffentlichen und privaten Stellungnahmen dem Stadtrat Braunsbedra zur Abwägung vorgelegt.
27.02.2024