Neue Parkgebühren am Geiseltalsee ab 2024
Werte Gäste am Geiseltalsee,
auf Grund der Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 1.1.23 werden juristische Personen des öffentlichen Rechts, wozu auch die Kommunen gehören, als Unternehmer eingestuft.
Dies betrifft auch die Erhebung von Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen in der Stadt Braunsbedra, explizit die ausgewiesenen gebührenpflichtigen Parkplätze an der Marina Braunsbedra (P 1), dem Aussichtspunkt Neumark (P 2) und am Strand Frankleben (P 3) am Geiseltalsee.
Ab 1.1.2024 werden gemäß Beschluss des Stadtrates die Parkgebühren um die abzuführende Umsatzsteuer erhöht., d.h. die bisherige halbe Stunde kostet nicht mehr 0,50 €, sondern ab 1.1.2024 dann 0,60 €.
Für Nutzer der App kommen zusätzl. Servicegebühren seitens des Betreibers Easy Park hinzu.
2023 | 2024 | |
halbe Stunde | 0,50 € |
0,60 € |
Takesticket P1 und P3 | 5,00 € |
6,00 € |
Jahresgebühr P1 und P3 | 60,00 € | 72,00 € |
Zeitkarte P2 Monat | 30,00 € | 36,00 € |
Zeitkarte P2 Jahr | 300,00 € | 360,00 € |
Großveranstaltung PKW | 3,00 € | 12,00 € |
Großveranstaltung Bus | 10,00 € | 12,00 € |
Ordnungsamt Braunsbedra