Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Braunsbedra

Bis 2045 müssen alle Wärmenetze klimaneutral sein - es muss dann also 100 Prozent Erneuerbare Energie eingeleitet werden. Das Wärmeplanungsgesetz ist gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze tragen dazu bei, die Klimaziele im Jahr 20245 zu erreichen. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Diese gibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können.

Anbei finden Sie dazu die Information der Öffentlichkeit.

Information der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz (WPG) über die Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung gemäß §13 Abs. 1 Nr. 1 WPG

Bauamt Stadtverwaltung Braunsbedra